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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf unser Vertragsverhältnis keine Anwendung und werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. Angebote und Vertragsabschluss Die in unserer Preisliste bzw. Verkaufs- und Reparaturunterlagen sowie im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Auftrage werden erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen sowie Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Eingehende Aufträge auf telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Speicherbasis werden durch uns auf Machbarkeit, nicht aber auf die Anwendung/Einsatzort und Plausibilität geprüft und in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung mit Angaben über Glasart, Ausführung, Stückzahl, Preise und sonstiger Leistungsdaten bestätigt. Nicht unverzüglich widerrufene Auftragsbestätigungen gelten nach 48 Stunden als akzeptiert. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter, die über den schriftlich bestätigenden Auftragsinhalt hinausgehen, sind unwirksam, es sei denn, diese Nebenabreden werden nachträglich von dem Firmeninhaber genehmigt. Zusätzliche Bedingungen, auch technischer Art, ergeben sich aus den ergänzenden Lieferbedingungen und Preislisten, hier insbesondere auch betreffend Maße und deren Berechnungen, Preisermittlung, Kisten- und Verpackungsinhalte, Verpackung, Frachtkosten. Dies gilt auch und insbesondere für Musteranfertigungen. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen oder begonnene Arbeitsleistungen, sowie bereits entstandene Fertigungskosten sofort fällig werden. Unbeschadet anderweitiger Rechte können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn insbesondere der Käufer nach Fristsetzung die fälligen Forderungen nicht begleicht, ferner über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird oder er seine Zahlungen einstellt. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Änderung oder Stornierung des Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur so lange berücksichtigt werden, wie mit der Ausführung noch nicht begonnen worden ist. Lieferfristen und Verzug Lieferfristen gelten grundsätzlich nicht als fix vereinbart, es sei denn, ein genauer Fixtermin wurde bestimmt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist. Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang in Rechnung stellen. Eine Ausführungs-, Bearbeitungs- und Lieferfrist verlängert sich -auch innerhalb eines Verzuges- angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten oder Zulieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht umgehend, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vor- oder Zulieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzanspruche gegen den Vor- oder Zulieferanten an den Käufer abzutreten. Versandart, Versandweg und Versandmittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen sowie umweltverträglichen Gesichtspunkten. Sonderwünsche des Käufers zur Verpackung nach Glasart, Glasgröße, positionsabhängige Beladung etc. bedürfen der Vereinbarung und der Schriftform. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Unsere Lieferungen erfolgen ab unserer Produktionsstätte. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer -gleichgültig, ob er vom Käufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist- geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transport mit unseren Fahrzeugen. Wird eine Einlagerung der Ware bei uns aufgrund Annahmeverzuges oder auf Wunsch bzw. Verschulden des Käufers erforderlich, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall wird eine entsprechende Lagergebühr erhoben. Mit Einlagerung wird des weiteren die Warenrechnung sofort fällig. Bei einem größeren Auftragsvolumen muss der Auftraggeber vor Auftragsfreigabe in Höhe der Kosten für die Rohware unseres Zulieferers vorleisten. Erst dann wird mit der Lohnarbeit begonnen. Leistet der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist nicht, können wir von dem Vertrag zurücktreten. Im Falle des von dem Auftraggeber verschuldeten Rücktritts hat er den entgangenen Gewinn zu tragen. Lautet der Auftrag auf Reparatur von gebrauchtem Glas aus Kundenbesitz, so ist eine Haftung bei Bruch ausgeschlossen, es sei denn, bei der Durchführung des Reparaturauftrages wurde nicht die größtmögliche Sorgfalt angewendet. Die Beweislast obliegt dem Kunden. Gleiches gilt bei nachträglichen Gravurarbeiten. Preise und Zahlung. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, sowie Mehrwertsteuer. Diese werden gesondert ausgewiesen. Soll die Lieferung oder Leistung drei Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, verpflichten sich die Vertragspartner, bei Änderung der Kosten, Löhne usw. über den Preis neu zu verhandeln. Sollten bereits in unserem Angebot andere Fristen schriftlich fixiert worden sein, so gelten die Bedingungen des Angebotes. Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Ein Zielverkauf oder ein Ziel für das Entgelt für die Arbeitsleistung bedarf der Vereinbarung, wobei Rechnungen grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig sind. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt lediglich erfüllungshalber. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung der Rechnungssumme Eigentum des Auftragnehmers. Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Zu weiteren Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung Wegen der besonderen Eigenschaft von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Käufer zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlich und/oder erkannten Mängel bzw. Falschlieferungen sind sofort auf dem Lieferschein schriftlich zu vermerken. Liefern wir außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Käufers an, ohne dass die Ware persönlich von diesem entgegengenommen und geprüft werden kann, so ist spätestens am 1. Werktag nach Anlieferung der Mangel schriftlich anzuzeigen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Ware als ordnungsgemäß angeliefert und angenommen. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen branchenübliche Toleranzen zulässig. Stellt der Auftraggeber Mängel an der Ware fest, so ist er verpflichtet uns die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu überprüfen und zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Schlägt eine Nachbesserung fehl, weil sie unmöglich ist, verweigert oder schuldhaft verzögert wird oder mindestens zweimal misslingt, so lebt das Recht der Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Herabsetzung der Vergütung wieder auf. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Allgemeine Haftungsbegrenzung Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist die Produktionsstätte des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anfragen: 0 68 34 - 95 61 163 oder
info@mfg-gravuren.de